Für uns ergibt sich daraus ein Anspruch des jungen Menschen: Diejenigen, die ihm Hilfestellung leisten, müssen ihr Handeln auf dieses Recht ausrichten.
Wir betrachten es daher als unsere Aufgabe, den bei uns lebenden Kindern und Jugendhilfen die “Bestmögliche Hilfe” zu leisten, also wirksam, effizient und nachhaltig mit den jungen Menschen zu arbeiten. Wir tun dies, indem wir gezielt die Entwicklung und Stärkung von Grundkompetenzen im allgemeinen und sozialen Bereich fördern. Nur wer hier ausreichend Fähigkeiten entwickelt, kann später ein selbstbestimmtes und integriertes Leben in der Gesellschaft führen.
Zu unserer “Bestmöglichen Hilfe” gehört auch eine konkrete Zielorientierung in der Hilfeplanung und Hilfegestaltung. Für jedes Kind wird ein Analyseverfahren durchgeführt, mit Hilfe dessen der individuelle Entwicklungsstand hinsichtlich der Grundkompetenzen erfasst werden kann. Hieraus entwickeln wir gemeinsam mit dem jungen Menschen die Ziele für das nächste Halbjahr. Diese schlagen wir im Rahmen des Hilfeplangesprächs als Halbjahresziele bis zum nächsten Hilfeplangespräch vor. In den monatlichen Arbeitskonzepten werden diese Halbjahresziele dann kleinschrittig auf Teilziele heruntergebrochen. So werden Entwicklungsziele und Fortschritte für Kinder, Sorgeberechtigte, Jugendamtsmitarbeitende und Betreuer transparent und eindeutig.